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Mobile Tierheilpraxis
Jeanne Musick
Hauptstraße 64
64390 Erzhausen
Steuernummer: 00784963583
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz
Finanzamt Darmstadt
Angaben zur Berufshaftpflicht
Continentale Versicherung
Zeller GmbH
Forstenrieder Allee 70
81476 München
Einzelunternehmen
Kleinunternehmerregelung §19 UstG. (als Kleinunternehmer im Sinne §19 (1) UstG wird keine Umsatzsteuer berechnet)
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Jeanne Musick
Kontakt:
Telefon: 0173 7779889
E-Mail: info (at) tierheilpraxis-musick.com
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Empfänger eines Widerspruchs
Jeanne Musick
Hauptstraße 64
64390 Erzhausen
01737779889
info (at) tierheilpraxis-musick.com
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Behandlungsvertrag
Der
Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das generelle Angebot des Therapeuten, die Therapie auszuüben, annimmt und sich an den Tiertherapeut zum Zwecke der Beratung und Therapie
wendet.
Der
Tiertherapeut ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um
Beschwerden geht, die der Tiertherapeuten aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder die Ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In
diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Tiertherapeut für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.
Die Therapeutin ist berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, z.B. wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, die Therapeutin aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann/darf oder diese sie in Gewissenskonflikte bringen können.
Ebenfalls ist die Therapeutin zum Abbruch einer Behandlung berechtigt, wenn der Kunde:
- Beratungsinhalte negiert
- erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose bewusst unzutreffend und/oder lückenhaft erteilt
- Therapiemaßnahmen vereitelt
- sich bewusst negativ über die Therapeutin äußert
- das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist.
Hierbei bleibt der Honoraranspruch der Therapeutin für die bis zur Abweisung entstandenen Leistungen, einschließlich erfolgter Beratung erhalten.
Bei einer nicht mehr vertretbaren Aggressivität des Tieres, behält die Therapeutin sich vor, die Behandlung abzubrechen. Berechnet wird der bis dahin aufgebrachte Zeitaufwand.
Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages
Der
Tiertherapeut erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten/Halter in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Tiertherapie zur Beratung, Diagnose und Therapie beim
Patienten anwendet.
Über die Diagnose- und Therapiemethoden entscheidet der Tierhalter nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er vom Tiertherapeut über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in
fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Patientenbesitzer nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist der Tiertherapeut befugt, die Methode
anzuwenden, die dem mutmaßlichen Tierhalterwillen entspricht. Teilweise werden vom Tiertherapeut Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der
Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind, allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder
in Aussicht gestellt noch garantiert werden. Der Tiertherapeut darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.
Mitwirkung
des Tierhalters
Zu
einer aktiven Mitwirkung ist der Tierhalter nicht verpflichtet. Der Tiertherapeut ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben
erscheint, insbesondere wenn der Tierhalter Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zum Check Up und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.
Der Tiertherapeut haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier, die durch den Tierhalter, durch Mitwirkung an der Therapie verursacht werden.
Die
zu behandelnden Tiere müssen haftpflichtversichert und frei von ansteckenden Krankheiten sein. Der Tiertherapeut übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapieziels. Die Therapie wird
an den jeweiligen Bedürfnissen des Patienten und den Möglichkeiten des Tieres nach seiner Art, Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientiert. Der
Tierhalter wird darauf hingewiesen, dass die durch den Tiertherapeut angewendeten Therapien nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Therapiesitzungen den optimalen Erfolg erzielen
können.
Honorierung
des Tiertherapeuten
Der
Tiertherapeut hat für seine Dienstleistung Ansprüche auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Tiertherapeut und Tierhalter vereinbart sind, gelten die auf der Homepage
angegebenen Preise bzw. von Jeanne Musick benannten Preise.
Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen. Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom Tierhalter in bar oder per EC an den
Tiertherapeuten zu entrichten. Eine Zahlung auf Rechnung kann nur nach Absprache vor Behandlungsbeginn vereinbart werden. Nach Abschluss einer Behandlungsphase erhält der Tierhalter auf Wunsch
eine Rechnung.
Nach einem Mahnverfahren ist nur noch Barzahlung möglich.
Der Tiertherapeut verpflichtet sich, nur eine einzige Mahnung zu versenden, die beaufschlagte Mahngebühr beträgt 5,00€.
Erfolgt
die Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung der Vorgang einem Inkassobüro übergeben und das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch
genommen.
Vermittelt der Tiertherapeut Leistungen Dritter, die er nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen ), ist der Tiertherapeut berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als
eigene Honorarbestandteile geltend zu machen und mit dem Tierhalter in der voraussichtlichen Höhe abzurechnen.
Lässt der Tiertherapeut Leistungen durch Dritte erbringen, die er selbst überwacht (z.B. Laborleistungen) sind diese Leistungen Bestandteil der Honorare des Tiertherapeut.
Abgabe
von Arzneimitteln
Aufgrund
gesetzlicher Vorschriften (§ 43 AMG i.d.F. der 8. Änderung 1998) ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimittel Tiertherapeut nicht gestattet. Die Direktverabreichung an Patienten durch den
Tiertherapeuten ist jedoch nach wie vor zulässig, da dies keine Abgabe sondern eine Verwendung ist. Die Anwendung von vom Patientenbesitzer mitgebrachten Arzneimitteln durch den Tiertherapeuten
ist ausgeschlossen.
Dahingegen stellt die Abgabe von Arzneimittel durch Apotheken an den Tierhalter für verordnete oder empfohlene Arzneimittel ein nicht durch diese AGB erfasstes Direktgeschäft dar, das auf die
Honorar- und Rechnungsgestaltung des Tiertherapeuten keinen Einfluss hat. Dies gilt auch für freiverkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und andere Hilfsmittel, die vom
Tiertherapeuten empfohlen oder verordnet und vom Patienten in einschlägigen Verkaufsstellen bezogen werden. Dabei hat der Patient freie Wahl der Apotheke oder Verkaufsstelle. Der Tiertherapeut
darf sich für apothekenpflichtige Arzneimittel keine Rückvergütungen oder Vorteile gewähren lassen.
Die Abgabe von freiverkäuflichen Arzneimitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Hilfsmitteln ist dem Tiertherapeuten oder mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen gestattet. Unter der
Prämisse der freien Wahl der Verkaufsstelle können diese Produkte vom Tiertherapeuten in Gewinnerzielungsabsicht verkauft oder gegen Provision vermittelt werden.
Honorarerstattung
durch Dritte
Der
Tiertherapeut führt eine Direktabrechnung durch und kann auch das Honorar oder Honorarteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden. Soweit der Tiertherapeut im Rahmen der
wirtschaftlichen Beratung den Tierhalter über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich. Insbesondere gelten die üblichen Erstattungssätze nicht als vereinbartes
Honorar. Der Tiertherapeut erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Tierhalter. Derartige
Leistungen sind honorarpflichtig.
Fahrtkosten
Bei
Hausbesuchen werden Fahrtkosten berechnet. Die Höhe der Fahrtkosten kann der Homepage entnommen werden. Fahrzeiten werden nicht berechnet.
Gebühren
Gebühren
sind auf der Homepage aufgeführt und gelten als verbindlich vereinbart.
Haftung
Der Tierhalter/Verfügungsberechtigte haftet für sämtliche Schäden, die an Personen und Praxisausrüstung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller
Höhe.
Vertraulichkeit
der Behandlung
Der
Tiertherapeut behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände des Patienten Auskünfte nur mit
ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Tierhalters. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierhalters erfolgt und anzunehmen ist, dass der
Tierhalter zustimmen wird.
Der
Tiertherapeut ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet- beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung
zur Auskunft verpflichtet. Die Datenverschwiegenheit ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine
Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
Der
Tiertherapeut führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte). Dem Tierhalter steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann diese Handakte auch nicht anfordern/verlangen. Sofern
der Tierhalter eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt diese der Tiertherapeut kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden
diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk (Stempelaufdruck oder Aufkleber), dass sich die Originale in der Handakte befinden. Handakten werden vom
Tiertherapeuten 10 Jahre nach der letzten Behandlung oder 5 Jahre nach dem Tod des Patienten vernichtet. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für
Beweiszwecke infrage kommen könnten.
Rechnungsstellung
Nach
Abschluss der Behandlungsphase erhält der Kunde auf Wunsch eine Rechnung. Die Rechnung enthält den Namen, die Anschrift und die Steuernummer des Tiertherapeuten, den Namen und die Anschrift des
Tierhalters. Sie spezifiziert die bezahlten Honorare, Dritt- und Nebenleistungen.
Die Rechnung darf weder eine Diagnose enthalten, noch dürfen die Leistungen so aufgeschlüsselt werden, dass daraus auf eine Diagnose geschlossen werden kann.
Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten
aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen
Vertragspartei vorzulegen.
Hausbesuche
/ Termine
Termine
gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie per Post, Fax, E-Mail, WhatsApp oder telefonisch von Jeanne Musick bestätigt wurden. Bei Verspätungen eines Patienten/Halters zu einem Termin wird die
aufgewendete Wartezeit in Rechnung gestellt. Jeanne Musick ist nicht verpflichtet, diese selbstverschuldete Verspätung nachzuholen, oder vom Honorar abzuziehen. Tritt der Tierhalter innerhalb von
24 Stunden vor dem geplanten Termin (oder bei Ankunft) von dem Behandlungsvertrag zurück, so wird ihm die vereinbarte Behandlung zu 50 %, aber mind. 25,00 Euro in Rechnung gestellt. Wurde vorab
keine Behandlung vereinbart, so werden ihm die entstandenen Aufwandskosten zuzüglich einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 25,00 Euro in Rechnung gestellt. Ausgenommen von dieser Rechnung sind
wichtige unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe in Form höherer Gewalt nach BGB.
Bei Hausbesuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder aufgrund der Wetterlage zu Verzögerungen kommen.
Hat der Kunden seine Telefonnummer oder seine Mobilfunknummer hinterlassen, so wird er, wenn möglich, unverzüglich über die Verzögerung informieren.
Seminare/Vorträge/Veranstaltungen
Die
Anmeldung zu Seminaren/Vorträgen muss schriftlich per Brief, E-Mail, WhatsApp oder über das Online-Kontaktformular erfolgen. Die Kursgebühr ist bis 7 Tage vor Kursbeginn zu überweisen. Bei
Rücktritt bis 14 Tage vor Seminarbeginn seitens des Teilnehmers werden 50% der Kursgebühren berechnet. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die komplette Seminargebühr fällig, es kann
allerdings ein Ersatz-Teilnehmer gestellt werden. Sofern es eine Warteliste für ein Seminar gibt, wird auf die Gebühr verzichtet. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs
bearbeitet. Der Teilnehmer erhält eine Anmeldebestätigung. Sofern eine Veranstaltung bereits ausgebucht ist, wird der Teilnehmer benachrichtigt und kann auf Wunsch verbindlich auf eine Warteliste
gesetzt werden. Ton- und Bildaufnahmen sind während der Veranstaltungen nicht gestattet. Alle Rechte sind dem Veranstalter vorbehalten.
Urheberrecht
Die
Unterrichtsmaterialien (insb. Skripte, Handouts, Präsentationen) werden dem Teilnehmer ausschließlich zur alleinigen und nicht übertragbaren persönlichen Nutzung überlassen. Diese sind
urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung (auch in Auszügen) außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung von Jeanne Musick unzulässig und strafbar. Dies gilt
insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen oder Verwendung zu Unterrichtszwecken außerhalb der Seminare und Vorträge von Jeanne Musick. Ebenso dürfen Therapien, Therapiepläne, Rezepte,
Unterlagen, o.ä. von Jeanne Musick, nicht ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Jeanne Musick, nicht (auch nicht in Auszügen) vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben
werden.
Haftungsausschluss
Die
Teilnahme an theoretischen und praktischen Vorträgen/Seminaren/Veranstaltungen sowie der Aufenthalt in den Seminarräumen/dem Übungsgelände des Veranstalters erfolgt auf eigene Gefahr. Die
Veranstalter haften nicht bei Unfällen sowie für Personen oder Sachschäden. Während der Veranstaltungen/Seminaren/Vorträgen sind die Anweisungen des Referenten/Übungsleiters zu
befolgen.
Erfüllungsort
und Gerichtsstand
Gerichtsstand
für beide Parteien ist das Amtsgericht Darmstadt. Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde.
Salvatorische
Klausel
Sollten
einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige
oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.